Lahn-Dill / Biedenkopf | 20.12.2011

Mitglieder des Gutachterausschusses
50 Jahre Gutachterausschuss wurden im Jubiläumssjahr 2011 u. a. durch eine kleine, aber feine mobile Ausstellung gewürdigt.
Sie zeigt in eindrucksvoller Weise die Entwicklung einer Institution, die sich heute im Dienste ihrer Klientel modernster Techniken und innvoativer Kommunikationsmittel zu bedienen weiß. Zum Abschluss des Jubiläumsjahrs ist die Ausstellung noch bis zum 30. Dezember 2011 im Wetzlarer Kreishaus (Eingangsbereich zu den Sitzungssälen der Kreisverwaltung, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar) zu sehen und kann zu folgenden Zeiten besucht werden: Montags bis mittwochs 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 08:00 bis 17:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 13:30 Uhr.
50 Jahre Gutachterausschüsse für Immobilienwerte – was steckt dahinter?
Organisation der Gutachterausschüsse
Gutachterausschüsse sind Einrichtungen des Landes. Sie sind als selbstständige und unabhängige Kollegialgremien an keine Weisungen gebunden. Rechtsgrundlage für die Bildung und das Tätigwerden der Gutachterausschüsse sind das Baugesetzbuch und die Hessische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs.
Das Gremium besteht aus einem vorsitzenden Mitglied und weiteren ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter, die in der Ermittlung von Immobilienwerten besondere Sachkunde und Erfahrung besitzen. Die Mitglieder kommen aus verschiedenen Berufsgruppen „rund um die Immobilie“, wie Bauwesen, Stadtplanung, Vermessungs- und Liegenschaftswesen, Immobilienwirtschaft sowie auch aus der Land- und Forstwirtschaft.
Im Jahr 1961 wurden im Gebiet des heutigen Lahn-Dill-Kreises drei Gutachterausschüsse gebildet (Dillkreis, Kreis Wetzlar und Stadt Wetzlar). Derzeit bestehen im Lahn-Dill-Kreis zwei Gutachterausschüsse:
● für den Bereich des Lahn-Dill-Kreises mit Ausnahme der Stadt Wetzlar und
● der Stadt Wetzlar.
Die Gutachterausschüsse bedienen sich einer Geschäftsstelle, die beim Amt für Bodenmanagement Marburg eingerichtet ist. Vorsitzender in beiden Gutachter-ausschüssen ist Dipl.-Ing. Gerhard Lips, der auch Leiter des Amtes für Bodenmanagement ist. Der Vorsitzende wird auf Vorschlag des Kreisausschusses vom Präsidenten des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation bestellt. Der Vorsitzende bestellt dann die weiteren ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter auf Vorschlag des Kreisausschusses Die Bestellungen gelten jeweils für fünf Jahre und können wiederholt werden.
Gesetzliche Aufgaben der Gutachterausschüsse
● Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, sowie auch von Rechten an Grundstücken,
● Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung:
Alle Notare übersenden die Kaufverträge an die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse.
Im Bereich des Lahn-Dill-Kreises und der Stadt Wetzlar gehen pro Jahr etwa 3000 Kaufverträge ein. Aus den Kaufverträgen sind u. a. folgende
Daten abzuleiten:
● Bodenrichtwerte für unbebaute Grundstücke,
● Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen,
● Daten, die für die Wertermittlung erforderlich sind, wie Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze, Preisindexreihen.
Die Kaufpreissammlung wurde Anfang der 60er Jahr als Kartei geführt. Heute wird ein komplexes Datenbanksystem eingesetzt.
Dienstleistungen und Produkte der Gutachterausschüsse
● Auskünfte über Bodenrichtwerte (kostenlos),
● Einstellung der Bodenrichtwerte in den „Hessenviewer“, wo sie unter der Adresse www.boris.hessen.de von Jedermann kostenlos aufgerufen werden können.
Das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS ist eine zentrale Komponente der Geodateninfrastruktur des Landes Hessen.
● Datenbanksystem „RIWIS“ mit Richtwertkarten für Spezialnutzer.
● Listen über die Bodenrichtwerte des gesamten Kreisgebiets.
Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre neu abgeleitet und veröffentlicht.
● Bodenrichtwertkarten und Auszüge aus den Karten.
● Immobilienmarktbericht als Ausdruck oder als PDF-Dokument.
Der Immobilienmarktbericht erscheint in jährlicher Folge.
● Auskunft aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form.
● Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen.
● Immobilienpreiskalkulator „Berti“ als Excelprogramm zur Berechung typspezifischer Immobilienwerte für freistehende Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen.
● Mietpreiskalkulator „Mika“ als Excelprogramm zur Kalkulation von Wohnungsmieten.
● Mietwertübersichten für Wohn- und Gewerberaum.
● Erstellung von einfachen Wertberechnungen und Abgabe fachlicher Stellungnahmen durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
● Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie auch Wohnungs- und Teileigentum, Gutachten über den Wert von Rechten (z.B. Wohnrecht, Nießbrauch, Leitungsrecht…), Mietwertgutachten. An der Erstellung eines Gutachtens sind neben dem Vorsitzenden oder seines Stellvertreters noch mindestens zwei weitere Gutachter beteiligt.
Die Kosten der Produkte und Dienstleistungen sind in der Hessischen Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch geregelt.
Zielsetzung
Die übergeordnete Zielsetzung der Gutachterausschüsse ist die Schaffung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt.
Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Thema ist Peter Moos, Amt für Bodenmanagement Marburg (Robert-Koch-Strasse 17, 35037 Marburg), Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Tel. 06421 616-331.
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