Lahn-Dill / Biedenkopf | 22.07.2010
Geschäftsreisekunden sind bezüglich der lohnsteuerrechtlichen Behandlung des Frühstücks wieder so gestellt wie vor der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes zum 1. Januar 2010.
Ein BMF-Schreiben vom 5. März 2010 bringt für die Geschäftsreisenden die erhoffte Klarstellung. Mit der jetzt eröffneten Möglichkeit, umsatzsteuerlich nicht begünstigte Leistungen wie zum Beispiel das Frühstück und den Internetzugang zu einem Rechnungsposten „Business-Paket“ zusammenzufassen, kann aus IHK-Sicht nun die jahrelang bewährte 4,80-Euro-Regelung für Dienstreisende wieder zur Anwendung kommen. Unbedingt zu beachten ist aber, dass in einem solchen „Business-Paket“ keine privaten Leistungen enthalten sein dürfen.
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