Lahn-Dill / Biedenkopf | 11.01.2012

Betriebe mit mindestens zwanzig Mitarbeitern müssen Schwerbehinderte beschäftigen
* Beschäftigungsquote zuletzt bei 6,1 Prozent (Hessenschnitt 5,0 Prozent)
* Dennoch blieben 356 Pflichtplätze für Schwerbehinderte unbesetzt
Im Lahn-Dill-Kreis und im Landkreis Marburg Biedenkopf erhalten private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen in diesen Tagen Post von der Wetzlarer Arbeitsagentur. Die Agentur überprüft, ob diese Betriebe ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungsverpflichtung nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der tatsächlichen Beschäftigungsquote und kann für jeden unbesetzten Pflichtplatz bis zu 260 Euro im Monat betragen.
Bis spätestens 31. März müssen die Arbeitgeber der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten für das Jahr 2011 anzeigen. Dies ist auch in elektronischer Form möglich. Das erforderliche Programm kann unter www.rehadat-elan.de kostenlos aus dem Internet geladen werden.
Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen von der Arbeitsagentur erhalten, sind anzeigepflichtig.
Nach Angaben der Wetzlarer Agentur für Arbeit waren 2009 (aktuell vorliegende Daten) im Bezirk insgesamt 552 Arbeitgeber verpflichtet, auf 2.983 Arbeitsplätzen schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Tatsächlich wurden 3.797 Schwerbehinderte beschäftigt. Die Beschäftigungsquote lag bei 6,1 Prozent und somit 1,1 Prozent über dem Hessenschnitt.
Ralf Fischer, Pressesprecher der Wetzlarer Arbeitsagentur, erklärt dazu: "Diese positiven Zahlen sind darauf zurückzuführen, dass manche Unternehmen deutlich mehr Schwerbehinderte beschäftigten, als gesetzlich gefordert. Dennoch gab es aber auch einige Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen sind, so dass im Agenturbezirk Wetzlar trotz der außerordentlich günstigen Quote 356 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt blieben."
Informationen rund um die Beschäftigungspflicht und das Anzeigeverfahren erhalten Arbeitgeber unter den Rufnummern 06441 909-160 oder per E-Mail (Wetzlar.141-Arbeitgeber-Traeger@arbeitsagentur.de).
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