Lahn-Dill / Biedenkopf | 05.03.2010
Zusatzbeiträge
Seit dem 1. Januar 2010 können Krankenkassenkassen von ihren Versicherten Zusatzbeiträge erheben. Wie die Agentur für Arbeit in Wetzlar jetzt mitteilt, können diese monatlichen Aufwendungen weder von der Arbeitsagentur, noch von der ARGE übernommen werden.
Dazu Ralf Fischer, Sprecher der Agentur: "Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, von Ihren Mitgliedern entsprechende Zusatzbeiträge einzufordern. Er hat aber keine Regelung geschaffen, dass Arbeitsagenturen oder Träger der Grundsicherung diese Kosten übernehmen, so dass für eine Erstattung die rechtliche Grundlage fehlt. Im Falle der Beitragserhöhung hat jeder Versicherte aber ein Sonderkündigungs- und Wechselrecht - das gilt natürlich auch für erwerbslose Krankenkassenmitglieder."