Lahn-Dill / Biedenkopf | 22.11.2011
Fußball spielen im Verein, Mittagessen in der Schule, Klassenausflug in den Zoo – mitmachen war für manche Kinder aus finanziellen Gründen bisher oft nicht möglich. Seit Beginn des Jahres haben Kinder einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie bzw. ihre Eltern Leistungen erhalten nach dem
● Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder
● Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe),
● nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (Leistungen in besonderen Fällen) oder
● Wohngeld oder
● Kinderzuschlag beziehen.
Für die Bearbeitung der Anträge hat sich der Lahn-Dill-Kreis personell verstärkt und eine Vereinbarung mit der Stadt Wetzlar getroffen. Sozialdezernent Günther Kaufmann-Ohl freut sich, dass jetzt Anträge von Wohngeld- oder Kinderzuschlagempfänger(innen), die ihren Wohnsitz im nördlichen Lahn-Dill-Kreis haben, durch eine Mitarbeiterin der Abteilung Soziales und Integration des Lahn-Dill-Kreises (Telefonnummer 02771 407-353 oder 409) bearbeitet werden.
Die Bearbeitung der Anträge von SGB II-Empfängerinnen und -Empfängern erfolgt wie bisher durch das JobCenter Lahn-Dill (Tel. 06441 21070).
Nähere Auskünfte über die Voraussetzungen und die einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket sowie Antragsformulare gibt es auf der Homepage www.lahn-dill-kreis.de/Soziales.
Allgemeine Anfragen können auch an die E-Mail-Adresse Bildung-Teilhabe@lahn-dill-kreis.de gerichtet oder dienstags und donnerstags unter der Telefonnummer 06441 407-1406 beantwortet werden.
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