Nach der Schule weiter Kindergeld erhalten

Nach der Schule weiter Kindergeld erhalten

Lahn-Dill / Biedenkopf | 21.07.2010

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Für Kinder, die nach der Schulausbildung eine Lehre oder ein Studium aufnehmen können sich nach Angaben der Wetzlarer Arbeitsagentur Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.

Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zum 25. Lebensjahr weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schulende innerhalb der folgenden vier Monate

* ein Studium
* eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule
* ein Freiwilliges Soziales / Ökologisches Jahr oder einen anderen anerkannten Freiwilligendienst oder
* eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen.

Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.

Wenn in den vier Monaten nach Schulende kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Das kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn  das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.

Zu beachten ist, dass die Einkommensgrenze von 8.004 Euro netto für das Kind pro Jahr nicht überschritten werden darf.

Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke zum Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801 - 54 63 37 (01801 - KINDER) angefordert werden.