Agentur für Arbeit Limburg

Arbeitgeber müssen Arbeitskampf anzeigen

Limburg - Weilburg | 09.05.2012

Arbeitgeber müssen Arbeitskampf anzeigen
Arbeitgeber müssen Arbeitskampf anzeigen

Mit Blick auf die aktuellen Tarifauseinandersetzungen in verschiedenen Branchen weist die Limburger Arbeitsagentur darauf hin, dass Arbeitgeber bei Streiks und Aussperrungen gesetzlich verpflichtet sind, der örtlichen Arbeitsagentur unverzüglich Beginn und Ende der Arbeitskämpfe anzuzeigen. Das gelte auch für Warnstreiks. Gewerkschaften können ebenfalls eine entsprechende Meldung erstatten.

Die erforderlichen Vordrucke sind im Internet unter „www.arbeitsagentur.de > Formulare > Formulare für Unternehmen“ abrufbar. Die Anzeigen können anschließend per Fax (06431 209 422) übermittelt werden.

Die Agenturen für Arbeit sind im Tarifstreit zur Neutralität verpflichtet. In einen vom Streik betroffenen Betrieb dürfen Arbeitskräfte nur vermittelt werden, wenn der Arbeitsuchende und der Arbeitgeber dies trotz des Hinweises auf den Arbeitskampf verlangen. Außerdem dürfen weder Arbeitslosengeld noch Kurzarbeitergeld erbracht werden, wenn dadurch in einen Arbeitskampf eingegriffen würde.

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