Arbeitsagentur informiert

Arbeitsagentur stockt Ausbildungsvergütung auf

Limburg - Weilburg | 13.07.2012

BAB

Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Darauf weist die Agentur für Arbeit Limburg mit Blick auf das neue Ausbildungsjahr hin. Mit dieser Leistung solle sichergestellt werden, dass die berufliche Erstausbildung nicht aus finanziellen Gründen scheitert.

Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung werde gewährt, wenn die betriebliche oder überbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf stattfinde, der Jugendliche nicht mehr bei den Eltern wohne und die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern nicht in angemessener Zeit erreicht werden könne, heißt es bei der Arbeitsagentur weiter.

Bei der Berechnung der Beihilfe wird der Bedarf für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung berücksichtigt. Auf diesen Bedarf wird die Einkommen des Auszubildenden, der Eltern und des Ehegatten in bestimmtem Umfang angerechnet. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, frühestens jedoch ab dem Beginn der Ausbildung.

Mit dem „BAB-Rechner“ (www.babrechner.arbeitsagentur.de) können Auszubildende mit wenigen Klicks im Internet ermitteln, ob und in welcher Höhe ihnen BAB zusteht. Die Arbeitsagentur weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass das Ergebnis rechtlich nicht bindend sei.

Weitere Informationen und Anträge zur Beihilfe gibt es bei der Arbeitsagentur Wetzlar unter 01801 / 555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min).

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