Limburg - Weilburg | 27.01.2012
Die stärkere Finanzmarktregulierung darf nicht zu Lasten der Mittelstandsfinanzierung gehen. Das fordert die IHK-Organisation gemeinsam mit anderen in der „Arbeitsgemeinschaft Mittelstand“ kooperierenden Verbänden von der Europäischen Kommission. In einem gemeinsamen Papier werden unter anderem eine Anpassung des Risikogewichts der Kredite für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Klarstellungen zum Erhalt der Bürgschaftsförderung sowie eine Überprüfung der Rolle der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) gefordert.
Die von der EU-Kommission veröffentlichen Vorschläge zur Umsetzung von Basel III verfolgen das nachvollziehbare Ziel, die Kreditwirtschaft auf ein stabileres Fundament zu stellen. Dies soll die Krisenwahrscheinlichkeit wie auch die Krisenanfälligkeit der einzelnen Kreditinstitute in der Europäischen Union vermindern. Im Rahmen einer einheitlich gültigen Verordnung ist eine deutliche Verschärfung der qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Eigenkapital der Kreditinstitute vorgesehen.
„Bei der Umsetzung von Basel III sollte aber nicht ein Mehr an Regulierung im Vordergrund stehen, sondern eine bessere Regulierung, die eine Anreizwirkung für ein nachhaltiges Bankgeschäft und damit verstärkt die Unternehmensfinanzierung im Blick hat. Dazu gehört auch, dass bei der Umsetzung von Basel III die Besonderheiten regional tätiger Retailinstitute, zu denen insbesondere die Sparkassen und Genossenschaftsbanken zählen, angemessen berücksichtigt werden“, betont Jan-Oke Schöndlinger, Referent Starthilfe und Unternehmensförderung der IHK Limburg.
Gerade hierin besteht nach Ansicht der IHK-Organisation bei der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht deutlicher Nachbesserungsbedarf. Denn die aktuell diskutierten Neuregelungen drohen die Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe an den deutschen Mittelstand negativ zu beeinflussen.
Damit eine stärkere Finanzmarktregulierung nicht zu Lasten der Mittelstandsfinanzierung geht, fordern die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand organisierten Vertreter der kreditnehmenden sowie kreditgebenden Wirtschaft die Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte:
1. Keine Verteuerung von KMU-Krediten
2. Erhalt der langfristigen Unternehmensfinanzierung
3. Auswirkungen auf Export- und Handelsfinanzierung beachten
4. Notwendige Klarstellungen zum Erhalt der Bürgschaftsförderung
5. Prüfung der Rolle der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA)
6. International abgestimmte Umsetzung von Basel III
Das vollständige Forderungspapier kann angefordert werden bei Jan-Oke Schöndlinger, Tel.: 06431 210-130, E-Mail: j.schoendlinger@limburg.ihk.de.

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