Der Alsfelder Rechtsanwalt Holger Siebert arbeitete mit am Deutschen Erbrechtskommentar
Der Alsfelder Rechtsanwalt Holger Siebert arbeitete mit am Deutschen Erbrechtskommentar
Die Deutschen leben in einer Erbengeneration. Die Zahl der Erben
steigt von Jahr zu Jahr an. Doch Erben will gelernt sein, denn der
Wechsel von Vermögen ist oft mit komplizierten Rechtsfragen verbunden.
Ein Profi muss her - der Gang zum Anwalt seines Vertrauens wird fällig.
Und jetzt bekommt auch der Anwalt die richtige Unterstützung von
Experten. In Form des Deutschen Erbrechtskommentars vom Carl Heymanns
Verlag, der Anfang Juli in seiner zweiten Auflage erschienen ist.
Und erstmals als Mit-Autor dabei: der Alsfelder Rechtsanwalt Holger
Siebert, dem die Kommentierung des kompletten Bereichs der
Testamentsvollstreckung (§§ 2197 bis 2228 BGB) oblag. Vor gut einem Jahr
war der Verlag an den Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht
herangetreten. Siebert hat bereits durch eine Vielzahl von
Fachveröffentlichungen im Bereich des Erbrechts auf sich aufmerksam
gemacht und war begeistert, diese Herausforderung annehmen zu können.
Gesagt, getan - und nun ist der dicke Wälzer fertig.
Der zuvor von der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde (DGE)
herausgegebene Kommentar wird von Franz M. Große-Wilde aus Bonn und dem
Präsidenten der DGE, Dr. Peter E. Quart aus Freiburg, als Herausgeber
betreut. 15 erfahrene Autoren, allesamt ausgewiesene Fachleute auf
ihrem Gebiet, haben mitgewirkt. Ihre täglichen Erfahrungen sind es, die
den Anwälten bei der Bearbeitung ihrer Erbschaftsmandate eine
Hilfestellung darbieten sollen. Im Mittelpunkt stehen die für den
Erbrechtler relevanten Paragraphen des BGB sowie wichtige Vorschriften
des Einführungsgesetzes des Bürgerliches Gesetzbuches (EGBGB), die das
internationale Erbrecht betreffen. Ausführliche Länderberichte über das
internationale Erbrecht in anderen Staaten sind ebenfalls dargestellt.
Somit erhält der Praktiker einen kompletten Überblick.
Fallkonstellationen, die den Autoren aus ihrer langjährigen
Berufslaufbahn gegenwärtig sind, werden anschaulich aufgezeigt. Und eine
Zeitverschwendung ist die Lektüre keineswegs, denn zitiert werden
lediglich relevante Entscheidungen - auf unwichtige Urteile wurde
verzichtet.
Nun hoffen sowohl der Verlag als auch die Autoren, an den Erfolg der Erstauflage anknüpfen zu können.
Foto: Als Fachmann dabei: Rechtsanwalt Holger Siebert. Bild: jl
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